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Evangelische Kirchengemeinde

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Hilfen beim Umgang mit sexualisierter Gewalt

Hilfen und klare Verfahrenswegen

Die vielfach bekannt gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch und Gewalt in kirchlichen Einrichtungen sorgen derzeit für erheblichen Diskussions- und Informationsbedarf. Was passiert eigentlich in unserer Kirche mit Opfern und Tätern? Was muss ich machen, wenn ein Verdachtsfall auftritt? Jüngst stellte die Landeskirche bei einer Pressekonferenz ihr Verfahren vor und eine Handreichung, die weiterhilft:

Seit dem Jahr 2003 gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland ein verbindliches Verfahren für den Umgang mit Verdachtsfällen auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dieses Verfahren sieht einerseits seelsorgliche, psychologische oder therapeutische Hilfe für die Opfer und andererseits die konsequente strafrechtliche und disziplinarische Verfolgung der Taten vor. Schon 2004 erschien erstmals im Rheinland die Handreichung „Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden“. Die Broschüre beantwortet alle Fragen zum Thema „sexualisierter Gewalt und Kirche“ und benennt AnsprechpartnerInnen und Hilfsmöglichkeiten. Nun wurde sie neu aufgelegt, aktualisiert und kann von allen, die Fragen haben, angefordert werden.

Wichtig auch zu wissen: Die Beratungsstellen der EKiR – darunter natürlich auch die in Altenkirchen – bieten von sexualisierter Gewalt betroffenen Menschen die Möglichkeit zu Hilfe und vertraulicher Beratung. „Sexualisierte Gewalt im Raum der Kirche“ ist ein Themenschwerpunkt. Roter Faden für den Umgang mit solchen Grenzverletzungen im Raum der Kirche ist eine Trennung der Verfahrenswege. Ansprechpartnerin für Betroffene von sexualisierter Gewalt ist die beratende Juristin des Frauenreferats. Sie behandelt alle Mitteilungen und Nachfragen streng vertraulich!

Nur auf Wunsch der Betroffenen vermittelt die beratende Juristin ein Gespräch mit kompetenten Beratungskräften. Ebenfalls auf Wunsch leitet sie Anschuldigungen an die zuständige Stelle weiter. Ausschließlich Informationen, die den Verdacht einer Straftat gegen Kinder und Jugendliche begründen, werden auf jeden Fall an die ermittelnde Juristin weiter geleitet. Die möglichen juristischen Ermittlungen gegen Pfarrer und Pfarrerinnen laufen getrennt und liegen in anderen Händen. Zuständig hierfür ist die so genannte ermittelnde Juristin. Sie ist für die Durchführung aller disziplinarrechtlichen Verfahren im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zuständig. Sie verfolgt die Anschuldigungen, die ihr von der beratenden Juristin des Frauenreferates mitgeteilt werden. Das Ergebnis der Ermittlungen legt sie direkt dem Leitungsgremium des Landeskirchenamtes,dem Kollegium, zur Beratung vor. Die Erstattung einer Strafanzeige wird dort in jedem Einzelfall geprüft, sind Kinder betroffen, erfolgt sie obligatorisch.

Ansprechpartnerinnen:

Die beratende Juristin des Frauenreferates:
Petra Hundhausen-Kelp
T: 0211 4562677

Ermittelnde Juristin im Landeskirchenamt:
Katja Wäller
T: 0211 4562349

Büro: Martina Heldmann
T: 0211/4562-360

Die Broschüre „Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden – Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt“ steht auf www.ekir.de zum Download bereit. Sie kann auch bestellt werden bei Martina Heldmann, Telefon 0211 45 62360

Bitte nutzen Sie o.g. Adressen und Telefonnummern. Die Ansprechpartnerinnen sind auch für Anfragen aus unserem Kirchenkreis zuständig!

Weitere Infos:
• www.kirchenkreis-altenkirchen.de
• www.ekir.de


 

Ansprechpartner 

in der Evangelischen Kirchengemeinde Hilgenroth

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