Abkündigung gewählte Presbyteriumsmitglieder (§ 26 PWG)
Da für die Wahl zum Presbyterium keine ausreichende Vorschlagsliste vorliegt, hat der Kreissynodalvorstand entschieden, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt gelten. Folgende Personen sind somit gewählt:
Bley, Beatrix
Eyßelein, Martin
Henn, Carsten
Roßbach, Annette
Runge, Elisabeth
Schumacher, Kurt
Weber, Daniela
Würden-Templin, Katharina
Als beruflich Mitarbeitende gehören dem Presbyterium an:
Schürdt, Heike
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei dem Kreissynodalvorstand, Stadthallenweg 16, 57610 Altenkirchen, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei